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AutorenbildAaron Bach

BAG beschließt Pflicht zur Arbeitszeiterfassung - was nun?

Ist die Arbeitszeiterfassung verpflichtend? Die Arbeitszeiterfassung ist verpflichtend geworden, nachdem der Europäische Gerichtshof (EuGH) im Mai 2019 ein wegweisendes Urteil zur Pflicht zur Arbeitszeiterfassung gefällt hat. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) stützt sich nun ebenfalls auf dieses Urteil, was weitreichende Auswirkungen auf die gesamten Arbeitszeiten in Deutschland hat.

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Die Frage, ob die elektronische Arbeitszeiterfassung Pflicht ist, wurde durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) im Mai 2019 klar beantwortet. Arbeitgeber sind nun verpflichtet, die tägliche Arbeitszeit ihrer Angestellten zu erfassen und die geleistete Arbeitszeit aufzuzeichnen. Dieses Urteil stellt sicher, dass die Tägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer korrekt erfasst wird.


Ist dies ein Comeback der Stechuhren?

Bislang waren Arbeitgeber in Deutschland nicht verpflichtet, die genauen Arbeitsstunden ihrer Angestellten zu erfassen, es sei denn, es handelte sich um bestimmte Branchen oder Berufe. Geringfügig Beschäftigte waren jedoch verpflichtet, ihre geleistete Arbeitszeit zu dokumentieren. Dies diente der Vermeidung von Schwarzarbeit und der Aufzeichnung von Überstunden, insbesondere in Branchen wie Gastronomie und Bauwesen. Auch die Arbeitszeiten von Arbeitnehmern, die an Sonn- oder Feiertagen arbeiteten, mussten erfasst werden


Die elektronische Zeiterfassung bietet eine effiziente Möglichkeit, die erfassten Arbeitszeiten der Mitarbeiter genau zu überwachen. In einigen Branchen, wie der Gastronomie und dem Baugewerbe, war die Arbeitszeiterfassung bereits gängige Praxis, um die geleistete Arbeitszeit und Überstunden festzuhalten.



Welche Regelung ändern sich zur erfassten Arbeitszeit?

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Für Arbeitnehmer in Branchen wie Gastronomie, öffentlicher Dienst oder Industrie war die Arbeitszeiterfassung bereits Teil des Arbeitsalltags. Dennoch kann die Einführung einer neuen elektronischen Zeiterfassung für viele Arbeitnehmer eine Umstellung bedeuten. Einige arbeiten nach einem Vertrauensarbeitszeitmodell, bei dem sie ihre Arbeitszeiten eigenständig festlegen konnten, was sich nun ändern könnte.


Für Arbeitnehmer bedeutet die Einführung der Pflicht zur Arbeitszeiterfassung in einigen Fällen eine Umstellung. Viele von ihnen waren es gewohnt, ihre Tägliche Arbeitszeit flexibel zu gestalten, doch nun müssen sie ihre Arbeitszeiten gemäß den neuen Vorschriften dokumentieren.


Die elektronische Zeiterfassung ermöglicht eine transparente Kontrolle der geleisteten Arbeitszeit und schützt Arbeitnehmer vor unbezahlten Überstunden. Arbeitgeber haben nun einen genaueren Einblick in die erfassten Arbeitszeiten ihrer Mitarbeiter, was den Schutz der Arbeitnehmerrechte stärkt.



Was ändert sich für Arbeitnehmer?

Die Reaktionen auf dieses Urteil sind branchen- und unternehmensabhängig. Der Schutz der Arbeitnehmer steht dabei im Fokus, da viele von ihnen unbezahlte Überstunden leisten, oft ohne dass ihre Arbeitgeber davon erfahren. Die verstärkte Arbeitszeiterfassung wird jedoch auch kritisiert, da sie eine intensivere Kontrolle der Arbeitnehmer mit sich bringt.


In der Gastronomie, im öffentlichen Dienst oder in der Industrie gehört - wie bereits erwähnt - die Arbeitszeiterfassung zum Arbeitsalltag dazu. Dennoch kann die Einführung einer neuen Stechuhr für viele Arbeitnehmer zu einer Umgewöhnung führen. Viele Arbeitnehmer arbeiten in einem Vertrauensarbeitszeitmodell, wonach sich die Beschäftigten ihre erfasste Arbeitszeit eigenständig koordinieren. Dies könnte sich nun ändern.


Die Resonanz dieses Urteils ist je nach Branchenzweig und Unternehmen unterschiedlich. Besonders im Fokus steht dabei der Schutz der Arbeitnehmer, da laut Statistischem Bundesamt etwa 4,5 Millionen Menschen mehr arbeiteten als es in ihren Verträgen festgeschrieben ist. Wiederum etwa 20% dieser Arbeitnehmer leistete diese Überstunden unvergütet. Der Einblick der Arbeitgeber in die geleistete Arbeitszeit wird ebenso kritisiert. Der Schutz der Überlastung gehe einher mit einer höheren Kontrolle der Arbeitnehmer.


Gibt es ein Modell, nachdem die Arbeitszeit erfasst werden soll?

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Derzeit gibt es noch keine einheitliche Regelung, wie die Arbeitszeiten erfasst werden sollen. Die tägliche Arbeitszeit kann sowohl handschriftlich als auch elektronisch erfasst werden. Es besteht jedoch das Ziel, ein transparentes und sicheres System zu schaffen. Einige Arbeitgeber befürchten jedoch einen zusätzlichen bürokratischen Aufwand und sehen die neuen gesetzlichen Vorschriften skeptisch.


Das "Stechuhr-Urteil" bedeutet jedoch nicht das Ende des Home-Office. Digitale Tools ermöglichen es den Arbeitnehmern, ihre Arbeitszeit auch von zu Hause aus zu erfassen. Besonders Berufe im Bereich der Entwicklung, die oft remote arbeiten, profitieren von einer elektronischen Zeiterfassung.


Da das BAG den Druck auf die Politik erhöht hat, sind die Gesetzgeber nun in der Pflicht, die Unsicherheiten bezüglich der Arbeitszeiterfassung zu klären. Eine zeitnahe Umsetzung ist erforderlich, um Bußgelder zu vermeiden. Die Regierungskoalition strebt eine Anpassung des Urteils auf europäischer Ebene an, um das Modell der Vertrauensarbeitszeit beizubehalten.


Ob die Tägliche Arbeitszeit handschriftlich oder elektronisch erfasst wird, bleibt den Unternehmen überlassen. Während einige die elektronische Zeiterfassung bevorzugen, sehen andere sie als zusätzlichen bürokratischen Mehraufwand. Dennoch ist klar, dass die Pflicht zur Arbeitszeiterfassung und die elektronische Arbeitszeiterfassung die Art und Weise, wie Arbeitszeiten erfasst werden, grundlegend verändert haben.


In den kommenden Jahren wird sich zeigen, wie die unterschiedlichen Mitgliedsstaaten die gesetzlichen Vorschriften umsetzen und ob es zu einer einheitlichen Regelung kommt. Eine offene Bitte an die Gesetzgeber ist es, Erfahrungen aus den Nachbarländern zu berücksichtigen, um einen arbeitnehmer- und arbeitgeberfreundlichen Gesetzesentwurf zu entwickeln.


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