Nach dem Arbeitsrecht dürfen Arbeitnehmer nicht mehr als acht Stunden pro Arbeitstag arbeiten. Darin sind die Pausen nicht enthalten. Wer also von 9:00 bis 17:45 Uhr mit einer 45-minütigen Mittagspause arbeitet, hat nach dem Gesetz nur acht Stunden gearbeitet. Was es darüber hinaus zum Thema Arbeitszeit zu wissen gibt, kann hier nachgelesen werden.
Was ist Arbeitszeit?
Werktägliche Arbeitszeit ist der Zeitraum, in dem eine Person einer Beschäftigung oder einer produktiven Tätigkeit nachgeht, typischerweise im Rahmen einer Arbeit oder eines Berufs. Sie umfasst die Stunden, in denen aktiv gearbeitet wird, sowie jede zusätzliche Zeit, die für Pausen, Ruhezeiten oder andere nicht arbeitsbezogene Tätigkeiten benötigt wird. Die Arbeitszeit kann je nach Beschäftigungsverhältnis, Branche oder arbeitsrechtlichen Bestimmungen variieren. Ist es möglich, dass ein Arbeitsvertrag flexible Arbeitszeiten vorsieht? Das hängt von der Branche und dem Grad der Abhängigkeit vom Auftragseingang ab.
Muss ich meine Arbeitszeiten dokumentieren?
Die Reaktion auf das Urteil des BAG (Bundesarbeitsgericht) zur obligatorischen Zeiterfassung fällt je nach Branche und Unternehmen unterschiedlich aus. Im Vordergrund steht der Schutz der Arbeitnehmer, da viele von ihnen ohne Wissen des Arbeitgebers unbezahlte Überstunden leisten. Die verstärkte Arbeitszeiterfassung wird aber auch kritisiert, weil sie eine intensivere Kontrolle der Arbeitnehmer bedeutet. In Branchen wie dem Gastgewerbe, dem öffentlichen Sektor und der Industrie ist die Arbeitszeiterfassung bereits ein normaler Bestandteil der täglichen Arbeit. Die Einführung eines neuen Zeiterfassungssystems kann jedoch für einige Mitarbeiter eine Umstellung bedeuten. Viele Beschäftigte sind an ein Vertrauensarbeitszeitmodell gewöhnt, bei dem sie ihre Arbeitszeiten flexibel selbst koordinieren können. Dies könnte sich nun ändern. Die Regelung zielt auf den Schutz der Arbeitnehmer ab, denn rund 4,5 Millionen Menschen in Deutschland arbeiten mehr Stunden als vertraglich vereinbart, und etwa 20 % dieser Arbeitnehmer tun dies, ohne eine Überstundenvergütung zu erhalten.
Nach einem Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs vom Mai 2019 ist die Aufzeichnung der Arbeitszeiten in Deutschland nun Pflicht. Auch das Bundesarbeitsgericht setzt dieses Urteil durch und verpflichtet Unternehmen zur geregelten Dokumentation der täglichen Arbeitszeit.
Pflicht zur Arbeitszeiterfassung
Das Urteil des Bundesarbeitsgerichts (BAG) zur Zeiterfassungspflicht in Deutschland hat je nach Branche und Unternehmen unterschiedliche Reaktionen ausgelöst. Während es darauf abzielt, die Arbeitnehmer vor unbezahlten Überstunden zu schützen, wird es auch für eine verstärkte Kontrolle der Arbeitnehmer kritisiert. Branchen wie das Hotel- und Gaststättengewerbe, der öffentliche Sektor und das verarbeitende Gewerbe verfügen bereits über Zeiterfassungssysteme, aber für einige Beschäftigte könnte eine Anpassung erforderlich sein. Mit der Verordnung soll das Problem angegangen werden, dass Arbeitnehmer mehr als die vertraglich vereinbarten Überstunden leisten, ohne eine Überstundenvergütung zu erhalten.
Welche Grenzen gelten für die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit?
Die Begrenzung der täglichen Arbeitszeit in Deutschland bezieht sich auf die gesetzlich vorgeschriebene Begrenzung der Anzahl der Stunden, die eine Person an einem Tag arbeiten kann. Diese Grenzen werden durch das deutsche Arbeitsrecht durchgesetzt und sollen den Schutz der Rechte, der Gesundheit und des Wohlbefindens der Arbeitnehmer gewährleisten. Die spezifischen Vorschriften können je nach Branche und Art des Arbeitsvertrags variieren, zielen aber im Allgemeinen darauf ab, übermäßige Arbeitszeiten zu verhindern und eine gesunde Work-Life-Balance zu fördern, ob die Beschäftigten flexible Arbeitszeit benötigen und wie vereinbar dies mit der Unternehmenskultur ist - ist individuell unterschiedlich.
Nach § 3 Satz 1 ArbZG dürfen Arbeitnehmer nicht mehr als acht Stunden werktägliche Arbeitszeit. Das bedeutet, dass der gesetzliche Achtstundentag gilt. Pausen werden bei dieser Berechnung nicht berücksichtigt, wie § 2 Abs. 1 ArbZG besagt. Wer also um 9.00 Uhr mit der Arbeit beginnt und um 17.45 Uhr aufhört, hat nach dem ArbZG nur dann acht Stunden gearbeitet, wenn in der Gesamtzeit von acht Stunden und 45 Minuten im Betrieb eine 45-minütige Mittagspause enthalten ist.
Nach § 3 Satz 2 ArbZG kann die tägliche Arbeitszeit auf zehn Stunden verlängert werden, wenn die durchschnittliche Arbeitszeit innerhalb von sechs Kalendermonaten oder 24 Wochen acht Stunden pro Tag nicht überschreitet. Somit könnte - rein theoretisch - je nach Unternehmenssaison eine wöchentliche Arbeitszeit von 60 Stunden machbar sein, wenn ein Ausgleich von sechs Kalendermonaten entsteht. Üblich sind etwa 40 Stunden der wöchentlichen Arbeitszeit.
Gibt es Ruhezeiten und verpflichtende Pausen?
Das Arbeitszeitgesetz legt Regeln für Ruhezeiten und Pausen für Arbeitnehmer fest.
Ruhezeit - Nach der Arbeit am Abend sollten die Arbeitnehmer mindestens elf Stunden ununterbrochene Ruhezeit haben, bevor sie am nächsten Morgen wieder anfangen. Dies gilt auch für Schichtarbeiter. Doppelschichten sind nicht erlaubt. In bestimmten Einrichtungen kann die Ruhezeit zwischen den Schichten auf zehn Stunden verkürzt werden. Bereitschaftsdienst und Rufbereitschaft zählen nicht zu den Ruhezeiten, aber Rufbereitschaft gilt als Ruhezeit.
Pausen - Niemand darf länger als sechs Stunden ohne Pause arbeiten. Nach sechs Stunden haben die Beschäftigten Anspruch auf eine halbstündige Pause. Wenn sie mehr als neun Stunden arbeiten, müssen sie eine 45-minütige Pause einlegen. Ruhepausen werden nicht bezahlt, auch wenn der Arbeitnehmer sie nicht einlegt. Bei der Zeiterfassung werden nach neun Stunden automatisch 45 Minuten abgezogen.
Das Verbot der Arbeit an Sonn- und Feiertagen hat Ausnahmen. Diese Ausnahmen sind in § 10 ArbZG beschrieben. Zu den Ausnahmen gehören bestimmte Branchen wie das Bewachungsgewerbe und die Landwirtschaft, bestimmte Betriebe wie Krankenhäuser und Gaststätten und bestimmte Situationen wie die drohende Zerstörung von Produktionsanlagen. Diese Ausnahmen setzen das Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen außer Kraft.
Ist Reisezeit gleich Arbeitszeit?
Wenn Reisen Teil der Arbeit eines Mitarbeiters sind, z. B. bei Berufskraftfahrern oder Außendienstmitarbeitern, gilt die Reisezeit als geleistete Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Für andere Arbeitnehmer gilt die Reisezeit nur dann als Arbeitszeit, wenn sie während der regulären Arbeitszeit stattfindet. Findet die Reise außerhalb der regulären Arbeitszeit statt, gilt sie dennoch als Arbeitszeit, wenn der Arbeitnehmer während der Reise arbeiten muss oder wenn es im Interesse des Arbeitgebers liegt, dass der Arbeitnehmer während dieser Zeit arbeitet, z. B. wenn er einen Firmenwagen fährt.
Die Verpflichtung zur Lohnzahlung für diese Zeit ist unabhängig davon, ob der Arbeitnehmer während dieser Zeit tatsächlich arbeitet oder nicht. Nach der Rechtsprechung gelten sowohl die Hin- als auch die Rückfahrt bei Geschäftsreisen generell als Arbeit und müssen entsprechend vergütet werden. Dabei ist es unerheblich, ob der Arbeitnehmer während dieser Zeit tatsächlich arbeitet. Bestimmt der Arbeitgeber die Reiseroute und das Verkehrsmittel, wird davon ausgegangen, dass die Reisezeit notwendig war. Wenn der Arbeitnehmer die Reiseroute selbst wählt, muss er im Streitfall die Notwendigkeit darlegen und beweisen. Für persönliche Zwischenstopps während der Reise besteht keine Verpflichtung zur Bezahlung. In Geschäftsreisevereinbarungen kann eine geringere Entschädigung für die Reisezeit außerhalb der regulären Arbeitszeiten vereinbart werden.
Wie kann die Arbeitszeit auf der Baustelle erfasst werden?
Die Erfassung der Arbeitszeit auf einer Baustelle ist aus verschiedenen Gründen unerlässlich. Sie hilft bei der Überwachung und Verwaltung der Produktivität der Arbeiter und stellt sicher, dass sie effizient arbeiten. Sie hilft auch bei der genauen Berechnung der Löhne und der von jedem Arbeitnehmer geleisteten Arbeitsstunden, was für die Lohnabrechnung entscheidend ist. Darüber hinaus ermöglicht die Arbeitszeiterfassung ein besseres Projektmanagement, da sie Einblicke in den Fortschritt der Baustelle gewährt und dabei hilft, Verzögerungen oder Probleme zu erkennen, die behoben werden müssen. Für die Arbeitszeiterfassung auf einer Baustelle stehen verschiedene Methoden zur Verfügung, darunter manuelle Zeiterfassungsbögen, Stechuhrsysteme und digitale Anwesenheitserfassungssysteme. Die Wahl der am besten geeigneten Methode ist mittlerweile obsolet - da digitale Tools durch direkte Anbindungen an andere Software- und ERP-Lösungen herausstechen.
time:tabs ist ein wertvolles Tool, welches die Zeiterfassung auf Baustellen vereinfacht und den Planungsprozess rationalisiert. Durch den Einsatz unserer innovativen Lösung können Bautrupps ihre Arbeitszeiten genau verfolgen, aufzeichnen und so sicherstellen, dass die Zeit effizient zugewiesen und verwaltet wird. Dies hilft nicht nur bei der Projektplanung, sondern ermöglicht auch eine bessere Kostenkontrolle und Ressourcenverwaltung. Mit time:tabs können Bauunternehmen ihre Produktivität optimieren, die Projektkoordination verbessern und letztendlich Projekte pünktlich und innerhalb des Budgets abliefern.
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