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AutorenbildTobias Müller

„Digital Jetzt“ – Der Rückenwind für den Mittelstand 

Förderprogramme sind für Unternehmen nichts Neues, dennoch wird zu häufig auf eine Förderung verzichtet. Viel Zettelwirtschaft, unfassbar viel Bürokratie und nicht nachvollziehbare Anforderungen sind dabei die Kernargumente gegen die Antragstellung. Gerade aber das Programm „Digital Jetzt“ kann ein Hoffnungsschimmer am Sternenhimmel der Digitalisierung sein. In diesem Beitrag informieren über grundlegende Infos.


Wer kann die Förderung beantragen?


Generell kann jedes mittelständische Unternehmen aus allen Branchen einen Antrag auf Förderung stellen. Die Anzahl der Beschäftigten darf dabei nicht die magische Grenze von 499 überschreiten. Aber bei einer solchen Anzahl spricht man schon von einem großen mittelständischen Unternehmen. Dabei müssen die Unternehmen ein Digitalisierungsvorhaben planen. Das kann sowohl in der Anschaffung geeigneter Software oder Hardware geschehen. Nicht zu vergessen sind sogar Mitarbeiterqualifizierungen. Also durch die Bank weg eine gute Möglichkeit das eigene Unternehmen auf die Zukunft vorzubereiten.


Welche Ziele werden durch das Förderungsprogramm angestrebt?


Neben den Investitionen der mittelständischen Unternehmen in neue Technologien und der Weiterbildung der Beschäftigten, sollen branchenunabhängige Digitalisierungsprozesse in kleinen und mittelständischen Unternehmen und Betrieben gestärkt werden. Durch die neuen digitalen Möglichkeiten sollen diese Unternehmen konkurrenzfähiger gestaltet werden können. Besonders Unternehmen aus strukturschwächeren Regionen können durch die Förderung Rückenwind erhalten und den Markt aus einer neuen Perspektive entdecken.


Digitalisierungspotentiale erkennen und im Wettbewerb bleiben

Gerade bei Bauunternehmern sind Gespräche über neue Investitionen nicht selten. Ein Wille für Neuanschaffung ist stets gegeben. Die Wahl fällt dann leider zu gern auf einen neuen Bagger. Dies geschieht nicht nur, weil die Kosten-Nutzen-Relation einfach ist, sondern weil dieser Bagger ein Objekt ist, was man anfassen kann. Man hat einen direkten Eindruck von dem, was gekauft worden ist. Sinnvoll wäre aber vielleicht auch eine Investition in eine neue Software gewesen. Projektmanagement-Software oder Sofware-as-a-service-Plattformen (Saas) sind eine sinnvolle Alternative zur Anschaffung neuer Baumaschinen. Durch solche Software können Projekte transparenter, leichter und schneller abgewickelt werden. Zwar kann ich einen neuen Bagger fix einer Baustelle zuteilen, aber wäre es nicht praktischer, wenn ich den Geräte- und Materialfluss effizienter und nachvollziehbarer durch eine digitale Plattform steuern könnte? Dadurch lassen sich unnötige Investitionen in vermeintlich wichtige Maschinen auf ein Minimum reduzieren.


Wie groß sind die Fördersummen und wie lang die Laufzeiten von „Digital jetzt“?

Die maximale Fördersumme beläuft sich auf 50.000 €, um ein Unternehmen im Zeitalter der Digitalisierung zu unterstützen. Dabei gibt es zwei Module, die zur Berechnung der eigenen Fördersumme herangezogen werden. Im ersten Modul beträgt der Zuschuss mindestens 17.000 €. Mit diesem Zuschuss werden Investitionen in digitale Technologien gefördert. Das zweite Modul bietet mindestens eine Fördersumme von 3.000 €. Dieses Modul greift, wenn Mitarbeiter Qualifikationen erwerben sollen. Wieviel ein Unternehmen tatsächlich an Förderzuschuss bekommt, hängt von der Mitarbeiterzahl ab. Auch wenn es dort Unterschiede gibt, lohnt sich die Antragstellung in jedem Fall! Das Programm läuft bis Ende 2023. Also ist noch ausreichend Zeit, um sich für ein Los zu bewerben und das eigene Unternehmen in Sachen Digitalisierung auf einen neuen Stand zu bringen. Da es sich bei „Digital Jetzt“ um eine nachgelagerte Förderung handelt, sind die Projektkosten vorzufinanzieren. Der Zuschuss wird beim Nachweisen der erreichten Projektziele gewährt.


Welche Voraussetzungen muss ein Unternehmen für die Förderung erfüllen?


Der Digitalisierungsplan ist das Fundament eines erfolgreichen Antrags. Dieser Plan muss gut ausgereift sein und sollte nicht unüberlegt und voreilig abgeschickt werden. Das eigene Digitalisierungsvorhaben sollte demnach gut beschrieben werden. Auch die Art und Anzahl der Qualifizierungsmaßnahmen müssen ordentlich dokumentiert werden. Bevor nun einfach Förderungsmittel fließen, muss der aktuelle Stand der Digitalisierung aufgezeigt werden. Gleichzeitig damit sollen auch die angestrebten Ziele, die mit der Förderung umgesetzt werden sollen, definiert werden. Inwiefern neue Geschäftsfelder mit der Förderung erschlossen werden oder wie die Marktposition gestärkt wird, könnten dabei Anhaltspunkte für einen erfolgreichen Antrag sein.


Grundvoraussetzung ist natürlich, dass das Unternehmen eine Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland besitzt, in der das Förderungsprogramm Fuß fassen soll. Bevor das Digitalisierungsprogramm startet, muss zwingend auf die Förderbewilligung gewartet werden. Diese Bewilligung stellt den Startpunkt der geplanten Digitalisierung dar. Die Umsetzung innerhalb von 12 Monaten und der Nachweis der Fördermittelverwendung sorgen für eine zeitnahe und zielgerichtete Umsetzung der Vorhaben.


Wie wird entschieden, wer eine Förderung erhält?

Ganz nach dem Jahrmarktsprinzip wird der geplante Antrag in ein Losverfahren gegeben. Die Fördergelder von „Digital jetzt“ sind beliebt bei vielen Unternehmen. Im ersten Schritt kann ein Antrag in einem monatlichen Losverfahren gezogen werden. Sobald er gezogen worden ist, kann der Förderantrag gestellt werden.


Ein Bespiel für ein Förderungsvorhaben

Ein Bauunternehmen mit 200 Mitarbeitern möchte einen Antrag zur Förderung stellen. Lediglich neue PCs auf die Wunschliste zu schreiben, führt zu einer Ablehnung des Antrages. Möchte es stattdessen Softwarelizenzen zum digitalen Gerätemanagement erwerben und benötigt für die Umsetzung des neuen digitalen Managementsystems weitere Hardware so kann dies förderfähig sein. Ein klares Ziel, welches dabei stets aufgezeigt werden sollte, ist die Optimierung der innerbetrieblichen Abläufe. Wo wäre auch der Sinn einer Förderung, wenn diese praktisch keinen Nutzen erzielt.

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